Jetzt spenden!Kontaktliste

Möchten Sie sich auch noch über Ihr Leben hinaus für Menschen einsetzen? Mit Ihrem Letzten Willen, dem Testament, können Sie die Südkurve in Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Südkurve einen Teil Ihres Nachlasses erhält, welches Sie dann zur Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen einsetzen kann.
 

Erbeinsetzung

Ihre Lieben stehen an erster Stelle. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben von Gesetzes wegen Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass. Über das Vermögen, das diesen Anteil übersteigt, können Sie frei verfügen. Im Gegenzug können Sie die Südkurve als Miterben einsetzen. Sind keine pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, können Sie die Südkurve sogar als Alleinerbin einsetzen.
 

Legat

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie die Südkurve mit einer Geld- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass bedenken. Die Südkurve wird dabei nicht Erbe, hat aber gegenüber den Erben einen Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass.
 

Begünstigung durch Versicherungen

Bei einigen Versicherungsarten können Sie die Begünstigung im Todesfall frei wählen. Sie können die Südkurve als begünstigte Organisation einsetzen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Auskünfte, wie ein Testament oder Legat seine Zweckbestimmung erfüllt, erhalten Sie bei Notaren, Treuhändern, Rechtsanwälten, Banken und Erbschaftsämtern.
Ebenfalls unterstützt Sie unsere Fachperson gerne bei den nötigen Vorbereitungen und Formalitäten. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.